Widerspruch gegen die Datenweitergabe

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Post bekommt man viel, vor allem Werbung. Ein Blick in den Briefkasten und schon hat man einen neuen Stapel bunter Werbeblättchen darin. Auch Briefe, wie die von der GEZ oder Wahlwerbung gehören dazu.

Doch woher bekommen Parteien, Kirchen oder die GEZ die Adresse her?

Die Stadt bzw. die Meldebehörden können die persönlichen Daten aus dem Melderegister (z. B. Name, Adresse, Geburtstag, Konfession usw.) an Dritte weitergeben oder verkaufen ohne das die betroffenen Bürger zustimmen müssen. Dazu gehören neben Parteien auch andere private Unternehmen wie beispielsweise Adressbuchverlage. Die Daten werden oftmals aufgearbeitet und werden für viel Geld weiterverkauft. Firmen lassen einzelne Profile anlegen und können diese z. B. mit anderen gekauften Daten abgleichen (z. B. durch die Daten von Payback Karten,..). So lassen sich z. B. Bewegungs- oder Einkaufsprofile erstellen. Der Adress- und Datenmissbrauch ist nicht einfach auf die leichte Schulter zu nehmen und ein ständig aktuelles Thema, dass ständig in den Medien auftaucht (siehe Telekom, gestohlene Daten, …).

Erst wenn man ausdrücklich schriftlichen Einspruch gegen die Datenweitergabe beim Bürgeramt einlegt, kann man dies ändern. Die Piratenpartei hat nun zu einem bundesweiten Zeichen setzen gegen diese subtile Form des Datenklaus aufgerufen.
Am 17.09.09 soll die Aktion OptOutDay starten, bei der sich möglichst viele Leute bei den regional zuständigen Meldebehörden aus den Listen austragen sollen. Mit der Aktion des OptOutDay will die Piratenpartei die Bürger für das Thema Datenschutz sensibilisieren. Denn jeder Mensch sollte schließlich selbst das Recht haben, zu entscheiden was mit seinen Daten passiert!

Einen Vordruck findet man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt. Bei einigen Städten heißt dieses Formular folgendermaßen: “Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz“. Dieses muss nur ausgedruckt und ausgefüllt werden und kann oftmals per Post verschickt werden. In manchen Städten muss man sich allerdings persönlich austragen und auch seinen Personalausweis mitbringen. Nach einem Umzug muss man sich erneut aus der jeweiligen Liste der Meldebehörde austragen.

Ein weiterer Tipp: Es handelt sich nicht um eine Auskuftssperre, was Behörden in manchen Fällen falsch verstehen. Eine Auskuftssperre geht weit über den Widerspruch gegen die Datenweitergabe hinaus und kann nur in besonderen Fällen (Personen bei denen Gefahr für Leib und Leben besteht) genehmigt werden.

„Datenschutz ist Bürgerrecht und nicht ein beliebiger Punkt im Kleingedruckten.“


Wo man bei welcher Stadt die Formulare findet, weitere Informationen, Fragen und Antworten dazu gibt es hier.


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